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Prüfung von Flüssiggasanlagen

Genau: "Sicherheitstechnische Prüfung von gewerblichen Flüssiggas-Flaschenanlagen zu Brennzwecken im Gastronomie- und Schaustellerbereich". 
Beim Einsatz von Flüssiggasgeräten im gewerblichen Bereich gelten andere Vorschriften als beim privaten Einsatz im Garten.
Lassen Sie sich durch "Gastronomie und Schausteller" nicht irritieren - die selben Anforderungen gelten für jedes Gewerbe sowie auch für Vereine.
Verantwortlich für die Einhaltung ist der Unternehmer, bei Vereinen der Vorstand. Hier lauert im Schadensfall ein hohes Haftungsrisiko.
 
 
 Regler 50mbar nach EN 16129 / DIN4811-F1-t mit
 zweistufiger Sicherheitsregeleinrichtung S2SR und thermischer Absperreinrichtung TAE
 links Rowi, rechts GOK
 
 Regler 50mbar nach EN 16129 / DIN4811-F1 mit
 zweistufiger Sicherheitsregeleinrichtung S2SR
 Hersteller Cavagna.
Hier mit montierter Schlauchbruchsicherung

 

Die Prüffrist für Flaschenanlagen 5/11/33kg
beträgt 2 Jahre, jedoch kann z.B. von den örtlichen Behörden oder vom Veranstalter (auf privatrechtlicher Basis) eine einjährige Prüffrist oder sogar eine aktuelle Prüfung gefordert werden.
 
 

 
Temporärer Gasanschluss
Flüssiggasanschluß für ein Beefer Grillgerät auf einer Foodmesse
in München entsprechend den Vorgaben des Branddezernats
der Stadt München.